Impressum

Hotel Beckröge

Inhaber: Meike Beckröge

Dohrmannstraße 9-10

D-27472 Cuxhaven

Tel 04721 5691-0

Fax 04721 569119

 

Steuernummer: DE115138498 Finanzamt Cuxhaven

Gerichtsstand Cuxhaven

E-Mail: beckroegehotel@aol.com

Internet: www.hotelbeckroege-cuxhaven.de

 

 
Allgemeine Gefahrenabwehr und Gewerbebehörde
Rathaus 
Rathausplatz 1
27472 Cuxhaven
Telefon:
04721 700329

 

Fotos in der Hompage sind mit Erlaubnis von Herrn Peter Walenciak, Henry Beckröge, der Nordseeheilbad Cuxhaven GmbH, der Kirchengemeinde St.Petri hier veröffentlicht. Die Rechte an den Fotos liegen bei den jeweiligen Fotografen oder Institutionen.


Disclaimer


Gastaufnahmevertrag DeHoGa

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Gastaufnahmevertrag, Quelle ist die vom DeHoGa herausgegebene gültige rechtsverbindliche Form
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Stornierung von Zimmer- und Wohnungsbuchungen

Eine kostenlose Stornierung gewähren wir bis 5 Tage vor der Anreise. Nach Ablauf dieser Frist oder bei Nichtanreise sowie vorzeitiger Abreise werden Stornogebühren fällig. Wenn das/die Zimmer nicht anderweitig vergeben werden konnte(n), stellen wir 80% der Buchungssumme als Stornogebühr in Rechnung. Die Stornogebühr beziffert die vertraglich geschuldete Gegenleistung (Zimmerpreis) abzüglich der ersparten hoteleigenen Aufwendungen. Nicht angefallene Betriebskosten - etwa für Bewirtung - lässt sich die Gastgeberin gemäß § 537 Satz 2 BGB anspruchsmindernd anrechnen. Die Höhe dieser anzurechnenden Einsparungen beträgt bei Übernachtung mit Frühstück pauschal 20%.

Bei Streitigkeiten ist immer Cuxhaven der Gerichtsort.

Zusätzlicher Hinweis Nichtraucherhotel zu den Geschäftsbedingungen:


Das Hotel Beckröge ist prinzipiell Nichtraucherbereich bzw. das Rauchen in diesen Räumen ist untersagt

Das Rauchen ist im gesamten Hotelgebäude, sowohl in den öffentlichen Bereichen und insbesondere auch in den Gästezimmern, untersagt. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Hotel das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das Hotel einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.

Hintergrund: Rauchen Gäste dennoch im Zimmer, beteiligen wir den Zimmergast an den Reinigungskosten (Gardinen, Mobiliar, usw.) mit 50,- Euro. Kann das Zimmer wegen des starken Rauchgeruchs an den nächsten Tagen nicht vermietet werden, wird jede zusätzliche Nacht laut Hoteltarif in Rechnung gestellt.

Im Falle eines Verstoßes gegen das Rauchverbot werden dem Verstoßenden die aus dem Verstoß entstehenden Kosten als Schadensersatz in Rechnung gestellt. Im Falle eines Verstoßes gegen das Rauchverbot in einem der Gästezimmer betragen die Kosten einer Grundreinigung sowie der Nutzungsausfall der damit verbunden ist € 200,-. Den Parteien bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden, wesentlich niedriger oder im konkreten Einzelfall höher als der vorgenannte Betrag in Höhe von € 200,- ist. Eine Umkehr der Beweislast ist hiermit nicht verbunden.

Alle Räumlichkeiten und Gästezimmer sind per Rauchmelder oder/und mit einer Brandmeldezentrale verbunden. Im Falle eines Feueralarms durch Verschulden des Gastes sind alle anfallendes Kosten die in unmittelbarer Verbindung damit stehen, wie z.B. der Einsatz der Feuerwehr oder die Folgekosten zur Wiederherstellung des Betriebszustandes, allein durch den Gast zu tragen.

Diese Regeln sind Bestandteil des Beherbungsvertrages in unserem Hotel.

 


8. DATENSCHUTZ

8.1 Es ist Ihnen untersagt, Daten, die Sie von Ihren Websites (oder von Websites eines Dritten) gesammelt haben, mit irgendwelchen persönlichen, identifizierenden Informationen, die ihren Ursprung in Ihrer Benutzung (oder der Benutzung eines Dritten) des Service haben, in Verbindung zu bringen (oder Dritten dies zu gestatten). Sie sind verpflichtet, sämtliche auf die Nutzung des Service und die Erhebung von Daten über Besucher Ihrer Websites anwendbaren Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsbestimmungen einzuhalten. Sie sind ferner verpflichtet, an prominenten Stellen Ihrer Websites eine sachgerechte Datenschutzpolicy zu dokumentieren (und sich an diese zu halten). Auch werden Sie alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, die Aufmerksamkeit der Nutzer Ihrer Website auf eine Erklärung zu lenken, die in allen wesentlichen Teilen wie folgt lautet:

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